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Bürozeiten
Ich erstelle für Sie alle in Zusammenhang mit Erbschaft- und Schenkungsvorgängen notwendigen Steuer- und Feststellungserklärungen gegenüber den zuständigen Finanzämtern. Dabei stelle ich gemeinsam mit Ihnen sicher, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und alle Optimierungspotenziale genutzt werden. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei Ihrer individuellen Steuerplanung und -optimierung.
Ich erfasse gemeinsam mit Ihnen alle Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 und bewerte Ihre Grundstücke im Rahmen der Feststellungserklärung neu. Ich übermittle die Erklärung mit allen notwendigen Anhängen digital an das zuständige Lagefinanzamt.
Ich erstelle für Sie die Buchführung nach den gerne über Unternehmen Online übermittelten Belegen, erstelle die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine BWA inkl. Vorjahresvergleich. Ich prüfe die Höhe der Steuervorauszahlungen und weise Sie auf Schwachpunkte hin. Außerdem verwalte ich Ihr Anlagevermögen.
Die Lohnbuchhaltung unterliegt einem ständigen gesetzlichen Wandel. Ich führe für Sie die Lohnbuchhaltung unter Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten, Termine und Änderungen. Bei Bedarf erledige ich alle anfallenden Anträge, Meldungen und Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter.
Ich erstelle für Sie den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und alle jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen. Die bei der Bilanzierung und Bewertung bestehenden Wahlrechte sowie steuerliche Optimierungsmöglichkeiten werde ich in Abstimmung mit Ihnen nutzen. In der Bilanzbesprechung erörtere ich mit Ihnen ausführlich die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens.
Ich erstelle für Sie als Gewerbetreibender die Einnahmen-/Ausgabenrechnung und alle notwendigen Steuererklärungen.
Ich erstelle für Sie als Freiberufler die Einnahmen-/Ausgabenrechnung und alle notwendigen Steuererklärungen.
Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich steueroptimierte Konzepte für die Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung Ihrer individuellen persönlichen und familiären Verhältnisse. Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung der Konzepte und erstelle die notwendigen Erklärungen gegenüber der Finanzverwaltung.
Ich begleite Sie bei der Existenzgründung und gebe Ihnen Sicherheit bei allen Entscheidungen. Eine ordnungsgemäße Buchführung, Archivierung aller Unterlagen und pünktliche Steuerzahlungen gehören von Anfang an zu einer erfolgreichen Existenzgründung.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 werden in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts gesetzliche Regelungen getroffen, die u. a. in Reaktion auf aktuelle Rechtsprechung erforderlich sind. Dazu zählt auch die Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02, BStBl II 2007, 192) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 wurde bereits die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer in enger Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage
des Baugesetzbuchs grundlegend reformiert.
Mit der Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV 2021 im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 soll insbesondere sichergestellt werden, dass die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der ImmoWertV 2021 ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung sachgerecht angewendet werden können. Das verfassungsrechtlich gebotene Bewertungsziel „gemeiner Wert“ soll durch die beabsichtigten Änderungen unberührt bleiben.
Sollten Sie Beratungsbedarf zur Grundbesitzbewertung ab dem 01.01.2023 haben, z. B. im Rahmen einer Schenkung von Immobilienvermögen, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Zum 01.01.2022 wird der neue Grundsteuerwert festgestellt. Das bedeutet, zu diesem Stichtag müssen bundesweit rd. 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Der neue Grundsteuerwert löst ab 2025 sodann den bisherigen Einheitswert ab.
Für die Neubewertung müssen sie als Eigentümer für Ihren Grundbesitz – egal ob selbst genutzt oder vermietet – eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch übermitteln, und zwar im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Zusammentragung der relevanten Daten und der Erstellung der Feststellungserklärung.
Die Mediation kann als "Vermittlung" übersetzt werden und ist ein freiwilliges Verfahren zur Regelung von Konflikten. Als Mediatorin unterstütze ich die Konfliktbeteiligten, auf der Grundlage ihrer jeweiligen Interessen und Bedürfnisse eigenverantwortlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, insbesondere auf folgenden Gebieten:
Bereits 2020 schloss ich mich der Deutschen Stiftung Mediation an. Sie gibt sich den Auftrag, Mediation in Deutschland – in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – nachhaltig zu etablieren, mit dem Ziel, die selbst bestimmte Konfliktklärung zu stärken, die Streitkultur zu verbessern und die Rechtspflege in Deutschland zu unterstützen.
Sei es bezüglich der Unternehmensnachfolge oder mit Blick auf die sich häufenden Umbrüche und Change Prozesse im Zuge der digitalen Transformation: Gerade bei mittelständischen, familiengeführten Unternehmen gibt es ein großes Konfliktpotenzial.
Wenn die nächste Generation in das Familienunternehmen einsteigt, geht das nicht immer reibungslos. Mal geht es um die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens, mal um die Kompetenzen oder um die Frage: Wie geht es weiter, wenn kein Familienmitglied das Unternehmen fortführen will. Viele familiengeführte KMU nehmen in dieser Situation aus guten Gründen regelmäßig externe Hilfe bei der Konfliktlösung in Anspruch. Die Mediation kann damit ein Mittel sein, ein Unternehmen auch vor dem Hintergrund des wachsenden Digitalisierungsdrucks zukunftsfähig aufzustellen. Das neben Coaches auch der qualifizierte Steuerberater die Rolle, des Mediatoren übernehmen kann, kommt Unternehmern meist nicht gleich in den Sinn. Dabei ist dessen besondere Eignung offensichtlich.
Steuerberater erhalten durch ihre tägliche Arbeit tiefe Einblicke in Unternehmen. Obwohl Außenstehende, kennen sie die Strukturen und wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen oft über Jahre und Jahrzehnte, und wissen um die persönliche Situation der Gesellschafter. Sie sind als Mediatoren wie geschaffen interne Konflikte zu lösen. Sie kennen die relevanten Daten und Fakten. Zugleich erfüllen sie die wesentlichen Faktoren einer Mediation:
Nach meinem Wirtschaftsstudium 2009 war ich mehrere Jahre in mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberaterkanzleien tätig. Währenddessen habe ich berufsbegleitend an der Universität Aalen den Master of Arts in Taxation absolviert und Anfang 2018 erfolgreich die Steuerberaterprüfung abgelegt. Angefangen mit Lehraufträgen an der Westfälischen Hochschule und Berufsakademien bin ich neben meiner Arbeit als Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin schwerpunktmäßig im Bereich des aktuellen Steuerrechts sowie der Einkommensteuer unterwegs.
Seit 2022 halte ich gemeinsam mit Berufskollegen regelmäßig Online-Seminare bei der TeleTax, insbesondere im Bereich Steuerrecht.online für Steuerberater. Meine Kernkompetenzen liegen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Darüber hinaus bin ich als Gastreferentin an der WHS tätig.
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